Fortbildungspflicht Mit Revidierter Strahlenschutz Verordnung 3

Fortbildungspflicht mit revidierter Strahlenschutz-Verordnung

Fortbildungspflicht mit revidierter Strahlenschutz-Verordnung

12. Februar 2018

Die revidierte Strahlenschutzverordnung und die Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung sind seit 1.1.2018 in Kraft. Sie verpflichten jede Person, die in ihrer Arbeit mit Röntgenaufnahmen zu tun hat, zur Weiterbildung im Strahlenschutz.

Fortbildungspflicht mit revidierter Strahlenschutz-Verordnung

Die Fakten:

  • Sie haben fünf Jahre Zeit für die Weiterbildung
  • Umfang acht Lektionen mit Nachweis

Kursinhalt:

  • Im Sinne eines Auffrischungskurses
  • Themen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt bspw: Einstelltechnik, Fehlaufnahmen vermeiden, Strahlenschutz, Bildbesprechung,
  • Fehlererkennung und -behebung uvm.