Fortbildungspflicht mit revidierter Strahlenschutz-Verordnung
Fortbildungspflicht mit revidierter Strahlenschutz-Verordnung
12. Februar 2018
Die revidierte Strahlenschutzverordnung und die Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung sind seit 1.1.2018 in Kraft. Sie verpflichten jede Person, die in ihrer Arbeit mit Röntgenaufnahmen zu tun hat, zur Weiterbildung im Strahlenschutz.

Die Fakten:
- Sie haben fünf Jahre Zeit für die Weiterbildung
- Umfang acht Lektionen mit Nachweis
Kursinhalt:
- Im Sinne eines Auffrischungskurses
- Themen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt bspw: Einstelltechnik, Fehlaufnahmen vermeiden, Strahlenschutz, Bildbesprechung,
- Fehlererkennung und -behebung uvm.