Schweizer-Röntgen Francais FRANCAIS

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Konditionen
Für den Geschäftsverkehr zwischen E.Schweizer AG und dem Besteller gelten ausschliesslich die nachstehenden Lieferbedingungen. Sie gehen anderslautenden Konditionen, die vom Besteller übersandt wurden oder sich dessen Schriftstück befinden, in jedem Falle vor.

Lieferfrist
Die Lieferung erfolgt in den meisten Fällen am gleichen Tag oder nach Vereinbarung. Sollten ausnahmsweise Rückstände entstehen, werden sie sofort nach Wareneingang ausgeliefert. Bei Bestellungen ausserhalb unseres Warensortiments müssen die Lieferfristen der Herstellerfirma berücksichtigt werden. Die Ueberschreitung des Liefertermins berechtigt nicht zu einem Rücktritt von der Bestellung.

Versand
Die Art des Versandes erfolgt nach unserer Wahl. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Wir behalten uns das Recht vor, Lieferungen gegen Vorauszahlung oder Nachnahme auszuführen. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung oder Verlust sind der E.Schweizer AG vom Empfänger innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Sendung anzumelden. Beanstandungen über allfällige schlechte Verpackung am Tag des Wareneinganges.

Reklamationen
Reklamationen sind innerhalb von 5 Tagen nach Ankunft der Ware anzubringen. Rücksendungen haben ebenfalls in dieser Frist zu erfolgen und müssen vorgängig durch uns genehmigt werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung in Form von Bargeld. Zurückgesandte Ware wird ausgetauscht oder eine Warengutschrift ausgestellt. Es wird nur Ware in einwandfreier Orginalverpackung akzeptiert.

Garantie und Haftung
Unsere Garantie erstreckt sich, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde, entsprechend der Garantie unserer Lieferwerke vom Tage der Ablieferung an auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist auftretenden Fehler, sofern diese nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Unsere Haftung beschränkt sich jedoch nach unserer Wahl, auf Ersatz der mangelhaften Gegenstände oder auf Vergütung des Fakturawertes der nicht ersetzten Gegenstände. Schadenersatzansprüche oder Forderungen anderer Art können der E.Schweizer AG gegenüber nicht geltend gemacht werden.

Zahlungen
Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen rein netto zahlbar, ohne jeden Abzug. Für verspätete Zahlungen wird ein bankenüblicher Verzugszins berechnet. Andere Zahlungsarten nach Absprache.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsguthabens im Eigentum der E.Schweizer AG. Diese ist berechtigt, einen Eintrag ins Eigentumsvorbehaltungsregister vorzunehmen.

Gerichtsstand
Unsere Geschäftstätigkeit basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich.